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Da teilnehmende Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, bis zur Einführung des Euro gemäß dem AEUV nicht im EZB-Rat vertreten sind und von anderen Mechanismen für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht in vollem Umfang profitieren können, sind in dieser Verordnung zusätzliche Garantien im Beschlussfassungsverfahren geregelt. Diese Garantien, insbesondere die Möglichkeit für teilnehmende Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, um die unmittelbare Beendigung der engen Zusammenarbeit zu ersuchen, nach Mitteilung an den EZB-Rat in einer begründeten Stellungnahme, dass sie einem Beschlussentwurf des Aufsichtsgremiums nicht zustimmen, sollten jedoch nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen Anwendung finden. Sie sollten nur Anwendung finden, solange diese besonderen Umstände vorliegen. Die Garantien bestehen aufgrund der besonderen Umstände, die in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, nach dieser Verordnung vorliegen, weil sie im EZB-Rat nicht vertreten sind und von anderen Mechanismen für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht in vollem Umfang profitieren können. Daher können und sollten die Garantien nicht als Präzedenzfall für andere Bereiche der Unionspolitik verstanden werden.
Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, sollten die Möglichkeit haben, die Ausgaben, die sich aus den GAP-Rechtsvorschriften…
Obwohl anerkannt ist, dass die von der EZB nach Artikel 34.1 der ESZB-Satzung erlassenen Verordnungen keinerlei Rechte oder Pflichten für die Mitgliedstaaten,…
Der EZB-Rat sollte die Vertreter teilnehmender Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, jedes Mal einladen, wenn er erwägt, Einwände gegen einen…
Hat der Mitgliedstaat der Identifizierung den Euro nicht als Währung, so sollten nicht ansässige Steuerpflichtige in Bezug auf die Währung, in der alle…
Zwar wird anerkannt, dass die von der EZB erlassenen Verordnungen gemäß Artikel 34.1 der ESZB-Satzung keinerlei Rechte oder Verpflichtungen für die…
Der Anwendungsbereich der Bestimmungen dieses Beschlusses kann auch auf die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, durch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.