Erwägungsgrund 7 32013R1068
Gemäß Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür muss die Verwendung von Phosphaten in nass gesalzenem Fisch im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden. Lebensmittelunternehmer können auf ihren Produkten auch darauf hinweisen, dass keine Polyphosphate verwendet wurden.