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Betreiber ortsfester Anlagen mit einer wesentlichen Kapazitätserweiterung gemäß Artikel 20 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten berechtigt sein, entweder als bestehende Betreiber oder als neue Marktteilnehmer behandelt zu werden.
der nationalen Umsetzung des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der…
Zuteilungen an Betreiber werden von dem Nachweis abhängig gemacht, dass eine nach den Regeln des Ausschreibungsverfahrens ausgewählte Investition getätigt…
Für die Anlagen, die in Anhang I genannte Tätigkeiten durchführen und die erst ab 2013 in das EU-EHS einbezogen werden, gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass…
Jeder Betreiber einer ortsfesten Anlage, der für den Zeitraum 2008 bis 2012 eine kostenlose Zuteilung erhalten hat und Tätigkeiten durchführt, die nicht in…
Der Beschluss 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von…
Folgende Artikel werden eingefügt: Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung (1) Die Kommission erlässt bis zum 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.