Erwägungsgrund 2 32013R1153
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. Juli 2013 die Resolution 2111 (2013) zur Änderung des nach Ziffer 5 der Resolution 733 (1992) verhängten, nach den Ziffern 1 und 2 der Resolution 1425 (2002), Nummer 12 der Resolution 1846 (2008), Nummer 11 der Resolution 1851 (2008) weiter ausgeführten und nach den Ziffern 33 bis 38 der Resolution 2093 (2013) geänderten Waffenembargos angenommen und damit eine Ausnahmeregelung vom Verbot von Hilfe im Zusammenhang mit Waffen und militärischem Gerät eingeführt, die zur Unterstützung der Nachfolgemission der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM) und der Ausbildungsmission der Europäischen Union für Somalia (EUTM) oder zur Nutzung durch diese bestimmt sind.