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Auf ihrer Jahrestagung im Jahr 2010 verabschiedete die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) eine Empfehlung zur Beschränkung der Zahl der Schiffe, die aktiv im Übereinkommensbereich südlich von 20° S Weißen Thun befischen. Daher sollte sichergestellt werden, dass diese Art im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° S auch weiterhin von Unionsschiffen nicht gezielt befischt wird. Die Verordnung (EU) Nr. 40/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
EU-Fischereifahrzeuge dürfen Weißen Thun (Thunnus alalunga) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° südlicher Breite nicht gezielt befischen.
(1) Die Anzahl Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die nördlichen Weißen Thun gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 gezielt…
Die Höchstzahl an Unionsschiffen, die im WCPFC-Übereinkommensbereich in Gebieten südlich von 20° S Schwertfisch (Xiphias gladius) befischen dürfen, ist in…
(1) Die Anzahl Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die Nördlichen Weißen Thun gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 gezielt…
(1) Die Anzahl der Unionsschiffe, die Nördlichen Weißen Thun gezielt befischen dürfen, ist gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 wie folgt…
(1) Die Anzahl Gemeinschaftsschiffe, die nördlichen Weißen Thun gezielt befischen dürfen, ist gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 auf 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.