Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission wurde ein Verzeichnis der für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffe erstellt, die — abweichend von Artikel 11 der Richtlinie 2001/82/EG — zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmten Equiden verabreicht werden dürfen, sofern die Wartezeit mindestens sechs Monate beträgt.
Aufgrund der in Richtlinie 2001/82/EG vorgesehenen Ausnahmeregelung dürfen Equiden, die zum Verzehr geschlachtet werden sollen, Stoffe verabreicht werden, die…
Die Richtlinie 2001/82/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Abweichend von Artikel 11 erstellt die Kommission eine…
Der Titel der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 erhält folgende Fassung: „Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Erstellung eines…
Das Verzeichnis der für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffe (im Folgenden „wesentliche Stoffe“) und der Stoffe, die im Vergleich zu anderen für…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die…
Da gemäß Richtlinie 2001/82/EG Stoffe, die in den Anhängen I, II oder III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind und die nicht in Arzneimitteln für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.