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Ferner wird anerkannt, dass Schiffe weiterhin anderen internationalen Übereinkommen unterliegen, die ihren sicheren Betrieb auf See während ihres betrieblichen Lebenszyklus gewährleisten sollen, und dass Schiffe zwar bestimmte Rechte und Freiheiten der Schifffahrt wahrnehmen können, zugleich jedoch verpflichtet sind, sich vor Anlaufen eines Hafens anzumelden. Die Mitgliedstaaten sollten sich dafür entscheiden können, weitere Kontrollen aufgrund anderer internationaler Verträge durchzuführen. Zusätzliche Transitkontrollen werden daher im Rahmen dieser Verordnung nicht als notwendig erachtet.
Die Mitgliedstaaten wenden im Einklang mit ihrem nationalen Recht unter Berücksichtigung der Richtlinie 2009/16/EG Kontrollbestimmungen für Schiffe an.…
Deshalb sollten die Hafenstaaten als zweite Linie der Verteidigung gegen den Einsatz unternormiger Schiffe künftig auch die Einhaltung international…
Um die Kontrollen zu erleichtern, verlangen die Mitgliedstaaten von den betroffenen Schiffen, ihre Ankunft im Hafen im Voraus anzumelden und schriftlich zu…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Durchführung der Hafenstaatkontrolle gemäß der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.…
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften aufgestellt, die von den Organisationen, die mit der Besichtigung, Überprüfung und Zertifizierung von Schiffen…
Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und sonstigen Behörden oder Organisationen ist für eine wirksame Nachprüfung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.