Erwägungsgrund 4 32008R1005
Die FAO hat im Jahr 2001 einen internationalen Aktionsplan zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei angenommen, den sich die Gemeinschaft zu eigen gemacht hat. Außerdem haben regionale Fischereiorganisationen mit aktiver Unterstützung der Gemeinschaft ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei eingeführt.