Erwägungsgrund 2 32013R1270
Die Union hat mit dem Königreich Marokko ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen (im Folgenden „neues Protokoll“) ausgehandelt, mit dem den Fischereifahrzeugen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern eingeräumt, die im Bereich der Fischerei der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit des Königreichs Marokko unterstehen. Das neue Protokoll wurde am 24. Juli 2013 paraphiert.