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Die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit mit den benachbarten Drittländern der Union muss weiterhin unterstützt oder gegebenenfalls aufgebaut werden, da diese Zusammenarbeit ein wichtiges politisches Instrument zur Förderung der regionalen Entwicklung ist und den Regionen der Mitgliedstaaten zugutekommen sollte, die an Drittländer angrenzen. Daher sollte der EFRE die grenzübergreifenden und die Meeresbecken betreffenden Programme unterstützen, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) gemäß eines zukünftigen Gesetzgebungsakts der Union über das Europäische Nachbarschaftsinstrument 2014-2020 (im Folgenden "ENI-Gesetzgebungsakt") und des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) gemäß eines zukünftigen Gesetzgebungsakts der Union über die Heranführungshilfe 2014-2020 (im Folgenden "IPA II-Gesetzgebungsakt") durchgeführt werden.
Zum Nutzen der Regionen der Union sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Unterstützung externer Instrumente wie ENI oder IPA II aus dem EFRE…
In den Jahren 2015 und 2016 wird der jährliche EFRE-Beitrag zu den ENI- und IPA II-Programmen, für den der Kommission bis zum 30. Juni kein Programm im Rahmen…
Um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken und die Wirksamkeit ihrer Kohäsionspolitik zu steigern, sollte es…
Neben Interventionen an der Außengrenze, die über externe Instrumente der Union unterstützt werden und die für Grenzregionen innerhalb und außerhalb der Union…
Im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden folgende Regionen unterstützt: Regionen der Union der NUTS-3-Ebene an allen Landbinnengrenzen und…
Um bei den im Rahmen dieser Verordnung genehmigten Kooperationsprogrammen, die die Regionen in äußerster Randlage betreffen, die Koordinierung zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.