Erwägungsgrund 2 32013R1299
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Bestimmungen für den EFRE, den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) festgelegt. Die Verordnung (EU) Nr. 1301 /2013 des Europäischen Parlaments und des Rates legt besondere Bestimmungen hinsichtlich der Art von Maßnahmen fest, die aus dem EFRE finanziert werden können und definiert die Ziele dieser Maßnahmen. Diese Verordnungen sind nicht umfassend an die spezifischen Erfordernisse des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" angepasst, bei dem mindestens zwei Mitgliedstaaten oder ein Mitgliedstaat und ein Drittland zusammenarbeiten. Daher müssen besondere Bestimmungen für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" in Bezug auf den Interventionsbereich, den geografischen Geltungsbereich, die Finanzmittel, den thematischen Fokus und die Investitionsprioritäten, Programmplanung, Begleitung und Bewertung, technische Hilfe, Förderfähigkeit, Verwaltung, Kontrolle und Benennung, Teilnahme von Drittländern sowie Finanzverwaltung festgelegt werden.