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Für den Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 sollte eine neue Frist festgelegt werden. In Übereinstimmung mit den Bestrebungen der Kommission hin zu einer stärker faktengestützten Politik sollte dieser Bericht die Hauptpunkte der Bewertung behandeln, zu denen Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, europäischer Mehrwert, Möglichkeiten für Vereinfachungen und Nachhaltigkeit gehören. Wirksamkeit sollte so verstanden werden, dass sie sich unter anderem auf die Art der Bemühungen, Wissen über das Instrument des EVTZ weiterzugeben, innerhalb der verschiedenen Dienststellen der Kommission und zwischen der Kommission und anderen Einrichtungen wie dem Europäischen Auswärtigen Dienst bezieht. Die Kommission sollte diesen Bericht bis zum 1. August 2018 an das Europäische Parlament, den Rat und gemäß Artikel 307 Absatz 1 AEUV an den Ausschuss der Regionen weiterleiten. Dieser Bericht sollte bis zum 1. August 2018 weitergeleitet werden.
Artikel 17 erhält folgende Fassung: Bericht Bis zum 1. August 2018 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen einen…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Bis zum 1. August 2018 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Die Kommission sollte die in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat spätesten drei Jahre nach Ablauf…
Die Kommission sollte verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle fünf Jahre einen allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.