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Den Regionen in äußerster Randlage sollten spezifische Maßnahmen und zusätzliche Finanzmittel zugutekommen, um ihre strukturelle soziale und wirtschaftliche Situation zusammen mit den Nachteilen auszugleichen, die sich aus den in Artikel 349 AEUV genannten Faktoren ergeben.
Abdeckung von Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV.
Um die Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit wesentlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewährleisten und die durch die äußerste Randlage…
Artikel 4 findet auf die besondere zusätzliche Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage keine Anwendung. Diese Ausstattung wird verwendet, um…
Es sollte die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, um der Abgelegenheit bestimmter Gebiete vom Kerngebiet der Gemeinschaft, insbesondere der in…
Die grundlegenden Ziele, zu deren Verwirklichung die Regelung zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union beiträgt, sollten präzisiert werden.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Regionen in äußerster Randlage gelegt werden, und zwar durch Maßnahmen gemäß Artikel 349 AEUV für eine einmalige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.