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Die Verwaltungsbehörde oder der Mitgliedstaat sollte einen Bewertungsplan erstellen. Dieser Bewertungsplan sollte mehr als ein Programm abdecken können. Während des Programmplanungszeitraums sollten die Verwaltungsbehörden dafür sorgen, dass Bewertungen vorgenommen werden, um die Wirksamkeit, die Effizienz und die Auswirkungen des jeweiligen Programms zu bewerten. Der Begleitausschuss und die Kommission sollten von den Ergebnissen der Bewertungen in Kenntnis gesetzt werden, damit sie fundierte Managemententscheidungen treffen können.
Die Verwaltungsbehörde oder der Mitgliedstaat erstellt einen Bewertungsplan, der mehr als ein Programm abdecken kann. Er wird im Einklang mit den…
Die Verwaltungsbehörde oder der Mitgliedstaat erstellt für ein oder mehrere operationelle Programme einen Bewertungsplan. Der Bewertungsplan wird dem…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte die Verwaltungsbehörde dafür sorgen, dass die Evaluierungen von Kooperationsprogrammen auf der Grundlage des…
Im Einklang mit dem Grundsatz der geteilten Verwaltung sollte die Verantwortung für die Verwaltung und Kontrolle der Programme bei den Mitgliedstaaten und der…
Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Erfordernis, Verwaltungsaufwand so weit wie möglich zu reduzieren, zur…
In Absprache mit der Kommission beschließt der Verwaltungsrat einen Zeitplan für künftige Bewertungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.