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Die GAP umfasst verschiedenste Maßnahmen, darunter auch Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Für diese Maßnahmen sollten ausreichende Mittel bereitgestellt werden, damit sie zur Erreichung der Ziele der GAP beitragen können. Da diese Maßnahmen viele Gemeinsamkeiten aufweisen, sich aber auch in einigen Aspekten unterscheiden, sollte ihre Finanzierung durch dieselben Bestimmungen geregelt werden. Erforderlichenfalls sollten diese Bestimmungen unterschiedliche Behandlungen zulassen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 wurden zwei europäische Agrarfonds eingerichtet, der EGFL und der ELER (im Folgenden "Fonds"). Diese Fonds sollten beibehalten werden.
Die Tätigkeit des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (im Folgenden "ELER") und die Vorhaben, an deren Finanzierung er…
Der Schutz des Grundwassers kann in einigen Gebieten eine Änderung der land- oder forstwirtschaftlichen Verfahren erforderlich machen, was zu…
Was die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betrifft, wurden bereits signifikante Synergien erzielt, indem die Verwaltungs- und Kontrollregeln für den ersten Pfeiler…
Die GAP-Ausgaben einschließlich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums sollten über diese Fonds aus dem Haushalt der Union entweder zentral oder…
Das Sapard-Programm umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die nach dem Beitritt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über…
Die im Protokoll „Berglandwirtschaft“ aufgestellten Ziele und eingerichteten Maßnahmen, wie die Förderung der Berglandwirtschaft, die Verbesserung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.