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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 485/2008 sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen des Haushalts der Union zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass die durch den EGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit sollten die einschlägigen Bestimmungen in einem Rechtsakt zusammengefasst werden. Die Verordnung (EG) Nr. 485/2008 ist daher aufzuheben.
Die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates sollte daher aufgehoben werden und einige seiner Bestimmungen sollten durch diese Verordnung ersetzt werden.
Damit die Mittel aus den Fonds wiederverwendet werden können, sollte festgelegt werden, wie bestimmte Beträge zugewiesen werden sollen. Was die Ausgaben im…
Die Verordnung (EG) Nr. 737/2008 sollte daher entsprechend geändert und die Verordnung (EU) Nr. 87/2011 aufgehoben werden.
Außerdem sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu Unrecht gezahlte Mittel gemäß der Verordnung (EG,…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Die Verordnung (EG) Nr. 634/2008 sollte daher aufgehoben werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.