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TEIL I Getreide Der Getreidesektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) — — 1001 91 20 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat ex 1001 99 00 Spelz, Weichweizen und Mengkorn, nicht zur Aussaat 1002 Roggen 1003 Gerste 1004 Hafer 1005 10 90 Mais, zur Aussaat, anderer als Hybridmais 1005 90 00 Mais, nicht zur Aussaat 1007 10 90 , 1007 90 00 Körner-Sorghum, anderer als Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide b) 1001 11 00 , 1001 19 00 Hartweizen c) 1101 00 Mehl von Weizen oder Mengkorn 1102 90 70 Mehl von Roggen 1103 11 Grobgrieß und Feingrieß von Weizen 1107 Malz, auch geröstet d) ex 0714 – Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot), Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, mit Ausnahme von Süßkartoffeln der Unterposition 0714 20 und Topinambur der Unterposition ex 0714 90 90 ; Mark des Sagobaumes ex 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn: 1102 20 – von Mais 1102 90 – andere: 1102 90 10 – – Gerstenmehl 1102 90 30 – – Hafermehl 1102 90 90 – – andere: ex 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide, ausgenommen Grobgrieß und Feingrieß von Weizen (Unterposition 1103 11 ) und von Reis (Unterposition 1103 19 50 ) sowie Pellets von Reis (Unterposition 1103 20 50 ) ex 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006 und Reis als Flocken (Unterposition 1104 19 91 ); Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen 1106 20 Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 ex 1108 Stärke, Inulin: – Stärke: 1108 11 00 – – von Weizen 1108 12 00 – – von Mais 1108 13 00 – – von Kartoffeln 1108 14 00 – – von Maniok ex 1108 19 – – andere Stärke: 1108 19 90 – – – andere 1109 00 00 Kleber von Weizen, auch getrocknet 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert: ex 1702 30 – Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT: – – andere: ex 1702 30 50 – – – als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT ex 1702 30 90 – – – andere, mit einem Gehalt an Glucose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT ex 1702 40 – Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 1702 40 90 – – andere: ex 1702 90 – andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT: 1702 90 50 – – Maltodextrin und Maltodextrinsirup – – Zucker und Melassen, karamellisiert: – – – andere 1702 90 75 – – – – als Pulver, auch agglomeriert 1702 90 79 – – – – andere 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: ex 2106 90 – andere: – – Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt: – – – andere 2106 90 55 – – – – Glucose- und Maltodextrinsirup ex 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide ex 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets: 2303 10 – Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände 2303 30 00 – Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien ex 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 : – andere: 2306 90 05 – – aus Maiskeimen ex 2308 00 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2308 00 40 – Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: ex 2309 10 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: 2309 10 11 2309 10 13 2309 10 31 2309 10 33 2309 10 51 2309 10 53 – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend ex 2309 90 – andere: 2309 90 20 – – Erzeugnisse gemäß der zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 der Kombinierten Nomenklatur – – andere, einschließlich Vormischungen 2309 90 31 2309 90 33 2309 90 41 2309 90 43 2309 90 51 2309 90 53 – – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend (1) Für die Anwendung dieser Unterpositionen sind "Milcherzeugnisse" Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0406 und der Unterpositionen 1702 11 00 , 1702 19 00 und 2106 90 51 . TEIL II Reis Der Reissektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 1006 10 21 bis 1006 10 98 Rohreis (Paddy-Reis), nicht zur Aussaat 1006 20 geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis") 1006 30 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert b) 1006 40 00 Bruchreis c) 1102 90 50 Reismehl 1103 19 50 Grobgrieß und Feingrieß von Reis 1103 20 50 Pellets von Reis 1104 19 91 Reisflocken ex 1104 19 99 Reiskörner, gequetscht 1108 19 10 Stärke von Reis TEIL III Zucker Der Zuckersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 1212 91 Zuckerrüben 1212 93 00 Zuckerrohr b) 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest c) 1702 20 Ahornzucker und Ahornsirup 1702 60 95 und 1702 90 95 Andere Zucker, fest, und Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, außer Lactose, Glucose, Maltodextrin und Isoglucose 1702 90 71 Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, von 50 GHT oder mehr 2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere als Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup d) 1702 30 10 1702 40 10 1702 60 10 1702 90 30 Isoglucose e) 1702 60 80 1702 90 80 Inulinsirup f) 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker g) 2106 90 30 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt h) 2303 20 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung TEIL IV Trockenfutter Der Trockenfuttersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) ex 1214 10 00 – Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneter Luzerne – Mehl und Pellets von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen ex 1214 90 90 – Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse – Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen b) ex 2309 90 96 – aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate – ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorgenannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse TEIL V Saatgut Der Saatgutsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 0712 90 11 Hybriden von Zuckermais: – zur Aussaat 0713 10 10 Erbsen (Pisum sativum): – zur Aussaat ex 0713 20 00 Kichererbsen: – zur Aussaat ex 0713 31 00 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek: – zur Aussaat ex 0713 32 00 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis): – zur Aussaat 0713 33 10 Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris): – zur Aussaat ex 0713 34 00 Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea): ex 0713 35 00 – zur Aussaat ex 0713 39 00 Kuhbohnen (Vigna unguiculata): – zur Aussaat andere: – zur Aussaat ex 0713 40 00 Linsen: – zur Aussaat ex 0713 50 00 Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor): ex 0713 60 00 – zur Aussaat Straucherbsen (Cajanus cajan): – zur Aussaat ex 0713 90 00 Andere getrocknete Hülsenfrüchte: – zur Aussaat 1001 91 10 Spelz: – Saatgut 1001 91 90 Andere: – Saatgut ex 1005 10 Hybridmais, Saatgut 1006 10 10 Rohreis (Paddy-Reis): – zur Aussaat 1007 10 10 Hybrid-Körner-Sorghum: – Saatgut 1201 10 00 Sojabohnen, auch geschrotet: – Saatgut 1202 30 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet: – Saatgut 1204 00 10 Leinsamen, auch geschrotet: – zur Aussaat 1205 10 10 und Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet: ex 1205 90 00 – zur Aussaat 1206 00 10 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet: – zur Aussaat ex 1207 andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet: – zur Aussaat 1209 Samen, Früchte und Sporen – zur Aussaat TEIL VI Hopfen Der Hopfensektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 1302 13 00 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen TEIL VII Olivenöl und Tafeloliven Der Sektor Olivenöl und Tafeloliven umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1510 00 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 b) 0709 92 10 Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt 0710 80 10 Oliven, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 0711 20 Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ex 0712 90 90 Oliven, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet 2001 90 65 Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ex 2004 90 30 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren 2005 70 00 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren c) 1522 00 31 1522 00 39 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 2306 90 11 2306 90 19 Olivenölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl TEIL VIII Flachs und Hanf Der Sektor Flachs und Hanf umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) TEIL IX Obst und Gemüse Der Sektor Obst und Gemüse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 0702 00 00 Tomaten, frisch oder gekühlt 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt 0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt 0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln , frisch oder gekühlt 0707 00 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt ex 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 0709 60 91 , 0709 60 95 , ex 0709 60 99 der Gattung „Pimenta“, 0709 92 10 und 0709 92 90 0714 20 Süßkartoffeln ex 0714 90 90 Topinambur ex 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse der Unterposition 0802 70 00 , 0802 80 00 0803 10 10 Mehlbananen, frisch 0803 10 90 Mehlbananen, getrocknet 0804 20 10 Feigen, frisch 0804 30 00 Ananas 0804 40 00 Avocadofrüchte 0804 50 00 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 0806 10 10 Tafeltrauben, frisch 0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch 0810 Andere Früchte, frisch 0813 50 31 0813 50 39 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 : 0910 20 Safran ex 0910 99 Thymian, frisch oder gekühlt ex 1211 90 86 Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt 1212 92 00 Johannisbrot (Carob) (1) Dazu gehören auch Steckrüben. TEIL X Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Der Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) ex 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, — , Oliven der Unterposition 0710 80 10 und Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta" der Unterposition 0710 80 59 ex 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Oliven der Unterposition 0711 20 , Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta" der Unterposition 0711 90 10 und — ex 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Kartoffeln, künstlich durch Hitze getrocknet, als Lebensmittel ungeeignet, der Unterposition 0712 90 05 , Zuckermais der Unterpositionen und und Oliven der Unterposition ex 0712 90 90 0804 20 90 Feigen, getrocknet 0806 20 Weintrauben, getrocknete ex 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen gefrorene Bananen der Unterposition ex 0811 90 95 ex 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Bananen der Unterposition ex 0812 90 98 ex 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 ), getrocknet; Mischungen von Schalenfrüchten oder getrockneten Früchten dieses Kapitels, ausgenommen ausschließlich aus Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 bestehende Mischungen der Unterpositionen 0813 50 31 und 0813 50 39 0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von Schwefeldioxid oder anderen Stoffen eingelegt 0904 21 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum), getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert b) ex 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ex 1302 20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate ex 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen — Früchte der Gattung "Capsicum", mit brennendem Geschmack, der Unterposition 2001 90 20 — Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 2001 90 40 — Palmherzen der Unterposition ex 2001 90 92 — Oliven der Unterposition 2001 90 65 — Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex 2001 90 97 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ex 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition , Oliven der Unterposition ex 2004 90 30 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 2004 10 91 ex 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Oliven der Unterposition 2005 70 00 , Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition und Früchte der Gattung "Capsicum" mit brennendem Geschmack der Unterposition 2005 90 10 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 2005 20 10 ex 2006 00 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert), ausgenommen mit Zucker haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex 2006 00 38 und ex 2006 00 99 ex 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen — homogenisierte Bananenzubereitungen der Unterposition ex 2007 10 — Bananenkonfitüren, -gelees, -marmeladen, -pürees und -pasten der Unterpositionen ex 2007 99 39 , ex 2007 99 50 und ex 2007 99 97 ex 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen — Erdnussmark der Unterposition 2008 11 10 — Palmherzen der Unterposition 2008 91 00 — Mais der Unterposition 2008 99 85 — Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 2008 99 91 — Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex 2008 99 99 — Mischungen von anders zubereiteten oder haltbar gemachten Bananen der Unterpositionen ex 2008 97 59 , ex 2008 97 78 , ex 2008 97 93 und ex 2008 97 98 — anders zubereitete oder haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex 2008 99 49 , ex 2008 99 68 und ex 2008 99 99 ex 2009 Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 2009 61 und 2009 69 und Bananensaft der Unterposition ex 2009 89 35 , 2009 89 38 , 2009 89 79 , 2009 89 86 , 2009 89 89 und 2009 89 99 TEIL XI Bananen Der Bananensektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 0803 90 10 Bananen, frisch, ohne Mehlbananen 0803 90 90 Bananen, getrocknet, ohne Mehlbananen ex 0812 90 98 Bananen, vorläufig haltbar gemacht ex 0813 50 99 Mischungen von getrockneten Früchten mit Bananen 1106 30 10 Mehl, Grieß und Pulver von Bananen ex 2006 00 99 Bananen, mit Zucker haltbar gemacht ex 2007 10 99 Homogenisierte Zubereitungen aus Bananen ex 2007 99 39 ex 2007 99 50 ex 2007 99 97 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Muse und Pasten aus Bananen ex 2008 97 59 ex 2008 97 78 ex 2008 97 93 ex 2008 97 96 ex 2008 97 98 Mischungen von Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol ex 2008 99 49 ex 2008 99 67 ex 2008 99 99 Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht ex 2009 89 35 ex 2009 89 38 ex 2009 89 79 ex 2009 89 86 ex 2009 89 89 ex 2009 89 99 Bananensaft TEIL XII Wein Der Weinsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 2009 61 2009 69 Traubensaft (einschließlich Traubenmost) 2204 30 92 2204 30 94 2204 30 96 2204 30 98 anderer Traubenmost, ausgenommen teilweise gegorener, auch ohne Alkohol stumm gemachter Most b) ex 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 , ausgenommen anderer Traubenmost der Unterpositionen 2204 30 92 , 2204 30 94 , 2204 30 96 und 2204 30 98 c) 0806 10 90 Frische Weintrauben, andere als Tafeltrauben 2209 00 11 2209 00 19 Weinessig d) 2206 00 10 Tresterwein 2307 00 11 2307 00 19 Weintrub 2308 00 11 2308 00 19 Traubentrester e) ex 2202 99 19 – – – anderer, entalkoholisierter Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol TEIL XIII Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Der Sektor lebende Pflanzen umfasst alle Erzeugnisse des Kapitels 6 der Kombinierten Nomenklatur. TEIL XIV Tabak Der Tabaksektor umfasst Rohtabak oder unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle des KN-Codes 2401 . TEIL XV Rindfleisch Der Rindfleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 0102 29 05 bis 0102 29 99 , 0102 39 10 und 0102 90 91 Hausrinder, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt 0202 Fleisch von Rindern, gefroren 0206 10 95 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt 0206 29 91 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren 0210 20 Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0210 99 51 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0210 99 90 Genießbares Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen 1602 50 10 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 1602 90 61 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen b) 0102 21 , 0102 31 00 und 0102 90 20 Rinder, lebend, reinrassige Zuchttiere 0206 10 98 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen 0206 21 00 0206 22 00 0206 29 99 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen 0210 99 59 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch ex 1502 10 90 Fett von Rindern, ausgenommen solches der Position 1503 1602 50 31 und 1602 50 95 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 1602 90 69 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen TEIL XVI Milch und Milcherzeugnisse Der Sektor Milch und Milcherzeugnisse umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln b) 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln c) 0403 10 11 bis 0403 10 39 0403 9011 bis 0403 90 69 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt und mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao d) 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen e) ex 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT f) 0406 Käse und Quark/Topfen g) 1702 19 00 Lactose und Lactosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose in der Trockenmasse, von weniger als 99 GHT h) 2106 90 51 Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt i) ex 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: ex 2309 10 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: 2309 10 15 2309 10 19 2309 10 39 2309 10 59 2309 10 70 – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend ex 2309 90 – andere: 2309 90 35 – – andere, einschließlich Vormischungen 2309 90 39 2309 90 49 2309 90 59 2309 90 70 – – – Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend TEIL XVII Schweinefleisch Der Schweinefleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) ex 0103 Hausschweine, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere b) ex 0203 Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren ex 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, andere als zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren 0209 10 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 1501 10 1501 20 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) c) 1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 1602 10 00 Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut 1602 20 90 Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse aus Lebern aller Tierarten, außer Gänsen und Enten 1602 41 10 bis 1602 42 10 1602 49 bis 1602 49 50 Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend 1602 90 10 Zubereitungen aus Blut aller Tierarten 1602 90 51 Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend 1902 20 30 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend TEIL XVIII Schaf- und Ziegenfleisch Der Sektor Schaf- und Ziegenfleisch umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 0104 10 30 Lämmer (bis zu einem Jahr alt) 0104 10 80 Schafe, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere und Lämmer 0104 20 90 Ziegen, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren 0210 99 21 Fleisch von Schafen oder Ziegen, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0210 99 29 Fleisch von Schafen und Ziegen, ohne Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert b) 0104 10 10 Schafe, lebend, reinrassige Zuchttiere 0104 20 10 Ziegen, lebend, reinrassige Zuchttiere 0206 80 99 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, frisch oder gekühlt 0206 90 99 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, gefroren 0210 99 85 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 1502 90 90 Fett von Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 c) 1602 90 91 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht; 1602 90 95 TEIL XIX Eier Der Eiersektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 0407 11 00 0407 19 11 0407 19 19 0407 21 00 0407 29 10 0407 90 10 Eier von Hausgeflügel in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht b) 0408 11 80 0408 19 81 0408 19 89 0408 91 80 0408 99 80 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als ungenießbar oder ungenießbar gemacht TEIL XX Geflügelfleisch Der Geflügelfleischsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung a) 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend b) ex 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105 , frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Lebern des Buchstaben c c) 0207 13 91 0207 14 91 0207 26 91 0207 27 91 0207 43 00 0207 44 91 0207 45 93 0207 45 95 Geflügelleber, frisch, gekühlt oder gefroren 0210 99 71 0210 99 79 Geflügellebern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert d) 0209 90 00 Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert e) 1501 90 00 Geflügelfett f) 1602 20 10 Gänse- oder Entenlebern, anders zubereitet oder haltbar gemacht 1602 31 1602 32 1602 39 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel der Position 0105 , anders zubereitet oder haltbar gemacht TEIL XXI Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs 1. Der Ethylalkoholsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung ex 2207 10 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind ex 2207 20 00 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind ex 2208 90 91 und ex 2208 90 99 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I der Verträge aufgeführt sind 2. Der Ethylalkoholsektor umfasst auch in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 Litern aufgemachte Erzeugnisse aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs des KN-Codes 2208 , die alle Eigenschaften eines Ethylalkohols gemäß Nummer 1 aufweisen. TEIL XXII Bienenzuchterzeugnisse Der Bienenzuchtsektor umfasst die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse: KN-Code Warenbezeichnung 0409 00 00 Natürlicher Honig ex 0410 00 00 Gelée Royale und Kittharz, genießbar ex 0511 99 85 Gelée Royale und Kittharz, ungenießbar ex 1212 99 95 Blütenpollen ex 1521 90 Bienenwachs TEIL XXIII Seidenraupen Der Seidenraupensektor umfasst Seidenraupen des KN-Codes ex 0106 90 00 und Eier des Seidenspinners des KN-Codes ex 0511 99 85 . TEIL XXIV Sonstige Erzeugnisse "Sonstige Erzeugnisse" sind alle nicht in den Teilen I bis XXIII aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, einschließlich derjenigen der nachstehenden Abschnitte 1 und 2. Abschnitt 1 KN-Code Warenbezeichnung ex 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend: – Pferde 0101 21 00 – – reinrassige Zuchttiere : 0101 29 – – andere: 0101 29 90 – – – andere als zum Schlachten 0101 30 00 – – Esel 0101 90 00 andere ex 0102 Rinder, lebend: – – andere als reinrassige Zuchttiere: – – – andere als Hausrinder 0102 39 90 0102 90 99 ex 0103 Schweine, lebend: 0103 10 00 – reinrassige Zuchttiere – andere: ex 0103 91 – – mit einem Gewicht von weniger als 50 kg: 0103 91 90 – – – andere als Hausschweine ex 0103 92 – – mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr 0103 92 90 – – andere als Hausschweine 0106 Andere Tiere, lebend ex 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren: – frisch oder gekühlt: ex 0203 11 – – ganze oder halbe Tierkörper: 0203 11 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0203 12 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen: 0203 12 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0203 19 – – andere: 0203 19 90 – – – andere als von Hausschweinen – gefroren: ex 0203 21 – – ganze oder halbe Tierkörper: 0203 21 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0203 22 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen: 0203 22 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0203 29 – – andere: 0203 29 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0205 00 Fleisch von Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren: ex 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren: ex 0206 10 – von Rindern, frisch oder gekühlt: 0206 10 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – von Rindern, gefroren: ex 0206 22 00 – – Lebern: – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ex 0206 29 – – andere: 0206 29 10 – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen ex 0206 30 00 – von Schweinen, frisch oder gekühlt: – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – – andere: – – – andere als von Hausschweinen – von Schweinen, gefroren: ex 0206 41 00 – – Lebern: – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – – – andere – – – – andere als von Hausschweinen ex 0206 49 00 – – andere: – – – von Hausschweinen: – – – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – – – andere ex 0206 80 – andere, frisch oder gekühlt: 0206 80 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – – andere: 0206 80 91 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln ex 0206 90 – andere, gefroren: 0206 90 10 – – zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen – – andere: 0206 90 91 – – – von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren ex 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: – Fleisch von Schweinen: ex 0210 11 – – Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen: 0210 11 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0210 12 – – Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon: 0210 12 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 0210 19 – – andere: 0210 19 90 – – – andere als von Hausschweinen – andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen: 0210 91 00 – – von Primaten 0210 92 – – von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) 0210 93 00 – – von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) ex 0210 99 – – andere: – – – Fleisch: 0210 99 31 – – – – von Rentieren 0210 99 39 – – – – andere – – – Schlachtnebenerzeugnisse: – – – – andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen und Ziegen 0210 99 85 – – – – – andere als Geflügellebern ex 0407 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht: 0407 19 90 0407 29 90 0407 90 90 – andere als von Hausgeflügel ex 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: – Eigelb: ex 0408 11 – – getrocknet: 0408 11 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ex 0408 19 – – andere: 0408 19 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht – andere: ex 0408 91 – – getrocknet: 0408 91 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht ex 0408 99 – – andere: 0408 99 20 – – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht 0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 0504 00 00 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar 0511 10 00 – Rindersperma – andere: ex 0511 99 – – andere: 0511 99 85 – – – andere ex 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt: ex 0709 60 – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta": – – andere: 0709 60 91 – – – – der Gattung "Capsicum", zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen 0709 60 95 – – – zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden ex 0709 60 99 – – – andere der Gattung Pimenta ex 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren: ex 0710 80 – anderes Gemüse: – – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta": 0710 80 59 – – – andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack ex 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet: ex 0711 90 – anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen – – Gemüse: 0711 90 10 – – – – Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack ex 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert: ex 0713 10 – Erbsen (Pisum sativum): 0713 10 90 – – andere als zur Aussaat ex 0713 20 00 – Kichererbsen: – – andere als zur Aussaat – Bohnen (Vigna-Arten. Phaseolus-Arten): ex 0713 31 00 – – Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek: – – – andere als zur Aussaat ex 0713 32 00 – – Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis): – – – andere als zur Aussaat ex 0713 33 – – Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris): 0713 33 90 – – – andere als zur Aussaat ex 0713 34 00 – – Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea) ex 0713 35 00 – – – andere als zur Aussaat ex 0713 39 00 – – Kuhbohnen (Vigna unguiculata): – – – andere als zur Aussaat – – andere: – – – andere als zur Aussaat ex 0713 40 00 – Linsen: – – andere als zur Aussaat ex 0713 50 00 – Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen (Vicia faba var. equina) und Ackerbohnen (Vicia faba var. minor): – – andere als zur Aussaat ex 0713 60 00 – Straucherbsen (Cajanus cajan): – – andere als zur Aussaat ex 0713 90 00 – andere: – – andere als zur Aussaat 0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet ex 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet: 0802 70 00 – Kolanüsse (Cola spp.) 0802 80 00 – Areka-Nüsse ex 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet: 0804 10 00 – Datteln 0902 Tee, auch aromatisiert ex 0904 Pfeffer der Gattung "Piper"; Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 0904 21 10 0905 Vanille 0906 Zimt und Zimtblüten 0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte, Wacholderbeeren ex 0910 Ingwer, Kurkuma, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze, ausgenommen Thymian und Safran ex 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 , von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8: 1106 10 00 – von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 ex 1106 30 – von Erzeugnissen des Kapitels 8: 1106 30 90 – – von anderen als Bananen ex 1108 Stärke, Inulin: 1108 20 00 – Inulin 1201 90 00 Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1202 41 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, andere als zur Aussaat 1202 42 00 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1203 00 00 Kopra 1204 00 90 Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1205 10 90 und ex 1205 90 00 Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1206 00 91 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1206 00 99 1207 29 00 Baumwollsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1207 40 90 Sesamsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1207 50 90 Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1207 91 90 Mohnsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1207 99 91 Hanfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat ex 1207 99 96 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat 1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl ex 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, mit Ausnahme der in Teil IX dieses Anhangs unter KN-Code ex 1211 90 86 aufgeführten Erzeugnisse ex 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen ex 1212 99 – – andere als Zuckerrohr: 1212 99 41 und 1212 99 49 – – – Johannisbrotkerne ex 1212 99 95 – – – andere als Zuckerrohr, ausgenommen Zichorienwurzeln 1213 00 00 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets ex 1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets: ex 1214 10 00 – Mehl und Pellets von Luzerne, ausgenommen von Luzerne, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, oder von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen ex 1214 90 – andere: 1214 90 10 – – Futterrüben, Steckrüben, Wurzeln zu Futterzwecken ex 1214 90 90 – – andere, ausgenommen: – Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, künstlich getrocknet, ausgenommen Heu und Futterkohl sowie Erzeugnisse, die Heu enthalten – Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen ex 1502 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 : ex 1502 10 10 ex 1502 90 10 – zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, ausgenommen Knochenfett und Abfallfett 1503 00 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet ex 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, ausgenommen Leberöle sowie deren Fraktionen der Position 1504 10 und Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen ausgenommen Leberöle der Position 1504 20 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert ex 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl der Unterposition ex 1515 90 11 ) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert ex 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet (ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) der Unterposition 1516 20 10 ) ex 1517 genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 , ausgenommen der Unterpositionen 1517 10 10 , 1517 90 10 und 1517 90 93 1518 00 31 1518 00 39 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1522 00 91 Öldrass und Soapstock aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 1522 00 99 andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist ex 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht: – von Schweinen: ex 1602 41 – – Schinken und Teile davon: 1602 41 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 1602 42 – – Schultern und Teile davon: 1602 42 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 1602 49 – – andere, einschließlich Mischungen: 1602 49 90 – – – andere als von Hausschweinen ex 1602 90 – andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten: – – andere als Zubereitungen aus Blut aller Tierarten: 1602 90 31 – – – von Wild oder Kaninchen – – – andere – – – – andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthalten: – – – – – andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthalten: 1602 90 99 – – – – – – andere als von Schafen oder Ziegen ex 1603 00 Extrakte und Säfte von Fleisch 1801 00 00 Kakao, Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch; roh oder geröstet 1802 00 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall ex 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht: ex 2001 90 – andere: 2001 90 20 – – Früchte der Gattung "Capsicum" mit brennendem Geschmack ex 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 : ex 2005 99 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen: 2005 99 10 – – Früchte der Gattung "Capsicum" mit brennendem Geschmack ex 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2206 31 91 bis 2206 00 89 – andere als Tresterwein ex 2301 – Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln: 2301 10 00 – Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln ex 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten: 2302 50 00 – von Hülsenfrüchten 2304 00 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets 2305 00 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets ex 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, andere als Waren der Positionen 2304 und 2305 , mit Ausnahme der Unterpositionen 2306 90 05 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimen) und 2306 90 11 und 2306 90 19 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl) ex 2307 00 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh 2307 00 90 – Weinstein, roh ex 2308 00 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2308 00 90 – andere, ausgenommen Traubentrester, Eicheln, Rosskastanien und andere Trester ex 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art: ex 2309 10 – Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: 2309 10 90 – – andere als Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthaltend ex 2309 90 – andere: ex 2309 90 10 – – andere, einschließlich Vormischungen – – Solubles von Meeressäugetieren ex 2309 90 91 bis 2309 90 96 – – – andere als solche, die Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Milcherzeugnisse enthalten, ausgenommen – aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate – ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der unter dem ersten Gedankenstrich genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse (1) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 94/28/EG des Rates und Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission ). (2) Richtlinie 94/28/EG des Rates vom 23. Juni 1994 über die grundsätzlichen tierzüchterischen und genealogischen Bedingungen für die Einfuhr von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen aus Drittländern und zur Änderung der Richtlinie 77/504/EWG über reinrassige Zuchtrinder (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66). (3) Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3). (4) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 88/661/EWG des Rates , Richtlinie 94/28/EG und Entscheidung 96/510/EG der Kommission ). (5) Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine (ABl. L 382 vom 31.12.1988, S. 36). (6) Entscheidung 96/510/EG der Kommission vom 18. Juli 1996 mit Abstammungs- und Zuchtbescheinigungen für die Einfuhr von Zuchttieren, ihrem Sperma, ihren Eizellen und Embryonen (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53). (7) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93). (8) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in Abschnitt II Absatz F der Einleitenden Bestimmungen der Kombinierten Nomenklatur festgelegten Voraussetzungen. Abschnitt 2 KN-Code Warenbezeichnung 0101 29 10 Pferde, lebend, zum Schlachten ex 0205 00 Fleisch von Pferden, frisch, gekühlt oder gefroren 0210 99 10 Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet 0511 99 10 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 1212 94 00 Zichorienwurzeln 2209 00 91 und 2209 00 99 Speiseessig 4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl (1) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Unionsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93).
Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a des vorliegenden Abkommens (SAA Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a) — Zollfreiheit ohne mengenmäßige Beschränkungen ab…
„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der…
Libanesischer Zollcode Warenbezeichnung A B C Zurzeit angewandter Zoll Senkung des Zolls in Spalte A Besondere Bestimmungen 0403 Buttermilch, saure Milch und…
(1) In der Liste können Länder enthalten sein, die vorübergehend von dem APS der EU ausgeschlossen wurden, oder die die Anforderungen der…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
„ANHANG I Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs gemäß Artikel 2 Absatz 1 Code-Nummer Gruppen, für die die RHG gelten Beispiele für einzelne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.