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KN-Code Beschreibung 01 Lebende Tiere 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 06 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Ex 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, ausgenommen: 0713 10 Erbsen (Pisum sativum) 0713 20 Kichererbsen 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze 1004 Hafer 1006 Reis 1008 60 Triticale Ex 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen, ausgenommen KN-Code 1106 10 00 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1213 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets 1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 1404 20 Baumwoll-Linters 1501 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 1502 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 1503 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet 1505 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 1506 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1510 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1515 30 Rizinusöl und seine Fraktionen 1515 50 Sesamöl und seine Fraktionen 1515 60 mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen 1515 90 11 Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen 1515 90 21 Rohes Tabaksamenöl und seine Fraktionen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1515 90 29 Rohes Tabaksamenöl und seine Fraktionen, ausgenommen zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1515 90 31 Tabaksamenöl und seine Fraktionen, ausgenommen rohe Öle, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1515 90 39 Tabaksamenöl und seine Fraktionen, ausgenommen rohe Öle, ausgenommen zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1516 10 Tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen 1516 20 10 Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 1516 30 Mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 1518 00 10 Linoxyn 1520 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 1522 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht 17 Zucker und Zuckerwaren 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig 2301 10 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben/Grammeln 2302 10 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais 2302 40 02 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 2302 40 08 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, andere als mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 2302 50 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten 2306 90 11 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger 2306 90 19 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT 2307 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh 2308 00 11 Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr 2308 00 19 Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr 2308 00 40 Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen 2309 10 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 2309 90 10 Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art 2309 90 33 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 2309 90 35 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT 2309 90 39 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr 2309 90 43 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 2309 90 49 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen 50 GHT oder mehr 2309 90 53 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 2309 90 59 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 enthaltend mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 2309 90 70 Zubereitungen, einschließlich Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind 2905 43 Mannitol 2905 44 D-Glucitol (Sorbit) 3301 Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime 3502 Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate 3503 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 3504 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken 3809 10 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten 3824 60 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 4101 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten 4102 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 4103 Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 b oder der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101 , 4102 oder 4103 5001 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet 5002 Grège, weder gedreht noch gezwirnt 5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff) 5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt 5102 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff 5201 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 5203 Baumwolle, kardiert oder gekämmt 5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Tabelle 1 Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, bei denen der Einfuhrzoll aus einem Wertzoll und einem davon getrennten Agrarteilbetrag gemäß Artikel 3…
In Anhang I Teil II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 werden bei den Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN), die den in Spalte 1 der nachstehenden Tabelle…
„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.