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Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung beim Schulobst- und -gemüseprogramm und dem Schulmilchprogramm der Union sollten geeignete Bestimmungen für jedes dieser Programme festgelegt werden. Die Unionsbeihilfe sollte nicht dazu verwendet werden, die Mittel für bestehende nationale Schulobst- und -gemüseprogramme und Schulmilchprogramme zu ersetzen. In Anbetracht von Haushaltszwängen sollten die Mitgliedstaaten ihren finanziellen Beitrag zu den Programmen jedoch durch Beiträge des privaten Sektors ersetzen können. Um ihre Schulobst- und -gemüseprogramme wirksam zu gestalten, sind möglicherweise flankierende Maßnahmen notwendig, für die sie nationale Beihilfen gewähren können. Die Mitgliedstaaten, die an den Programmen teilnehmen, sollten für die Bekanntmachung der finanziellen Unterstützung durch die Unionsbeihilfe sorgen.
Das Schulprogramm gilt unbeschadet gesonderter nationaler Schulprogramme, die mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Unionsbeihilfe nach Artikel 23 kann…
Um eine effiziente und gezielte Verwendung der Finanzmittel der Union sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte…
Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Mittelverwaltung beim Schulobst- und -gemüseprogramm sollten eine Obergrenze für die Unionsbeihilfe sowie Höchstraten…
Um die Sensibilisierung für das Schulobst- und -gemüseprogramm zu fördern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zum…
Um die gesunden Ernährungsgewohnheiten von Kindern zu fördern und um sicherzustellen, dass die Beihilfe gezielt für Kinder verwendet wird, die auf regelmäßiger…
Um sicherzustellen, dass die geeigneten Begünstigten und Antragsteller für die Unionsbeihilfe in Betracht kommen, und um zu gewährleisten, das diese effizient…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.