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Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Mittelverwaltung beim Schulobst- und -gemüseprogramm sollten eine Obergrenze für die Unionsbeihilfe sowie Höchstraten für die Ko-Finanzierung festsetzt werden. Um allen Mitgliedstaaten die Durchführung eines kosteneffizienten Schulobst- und -gemüseprogrammszu ermöglichen, sollte für die Unionsbeihilfe ein bestimmter Mindestbetrag festgesetzt werden.
In den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates ist der Betrag der Unionsbeihilfe im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms und des…
Um eine effiziente und gezielte Verwendung der Finanzmittel der Union sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte…
Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sieht Unionsbeihilfe für begleitende pädagogische Maßnahmen zur Förderung der Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse…
Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung beim Schulobst- und -gemüseprogramm und dem Schulmilchprogramm der Union sollten geeignete…
Damit das reibungslose Funktionieren der Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Kinder in Schulen und die flexible Verwaltung des Programms…
Die Unionsbeihilfe für die Finanzierung der damit zusammenhängenden Kosten gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 darf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.