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Die einheitsbezogene Stützung für Inhaber kleinerer Betriebe sollte ausreichend sein, damit das Ziel der Einkommensstützung auch wirklich erreicht wird. Da im Jahr 2014 kein Modulations- oder Anpassungsmechanismus und insbesondere auch keine Befreiung von diesem Mechanismus für Direktzahlungen von bis zu 5 000 EUR zur Anwendung kommt, sollte es den Mitgliedstaaten bereits für 2014 gestattet werden, die Direktzahlungen zwischen den Betriebsinhabern umzuverteilen und diesen für die ersten Hektarflächen eine zusätzliche Zahlung zu gewähren.
je Hektar förderfähiger Fläche eines Betriebsinhabers im Umfang von höchstens 60 Hektar förderfähiger Fläche unter Aufteilung in die Gruppe der ersten 40 Hektar…
Ein Betriebsinhaber kann die Festsetzung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie nur beantragen, wenn die beihilfefähigen Hektarflächen des Betriebs nicht…
Zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1311/2013, insbesondere der Nivellierung des für die direkte Stützung der Landwirte verfügbaren Betrags sowie des…
Um der besonderen Lage der Inhaber von Kleinbetrieben Rechnung zu tragen, sollte bei Anwendung der fakultativen Modulation ein zusätzlicher Beihilfebetrag…
Für Zahlungen im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung kommen alle landwirtschaftlichen Parzellen in Betracht, die den Kriterien des Absatzes…
Gemäß Artikel 133a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 dürfen mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien neue Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.