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Bis 2012 wurden hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art, je nach Beschaffenheit oder stofflicher Beschaffenheit der Ware in verschiedene Kapitel der Nomenklatur des Harmonisierten Systems eingereiht. Für diese Waren galten unterschiedliche Zollsätze. Dies führte zu einem komplexen zolltariflichen Einreihungssystem.
Für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gilt als zolltarifliche Einreihung von Waren die Bestimmung der Unterposition oder der weiteren Unterteilung der…
Im Jahr 2012 wurde im Harmonisierten System eine eigene Position 961900 für diese Waren zu hygienischen Zwecken geschaffen. Unter der neuen Position, die nach…
Es stellte sich heraus, dass dieses komplexe System bei der Anwendung der Kombinierten Nomenklatur zu unnötigen Schwierigkeiten und Belastungen führte. Im…
Andere Verordnungen enthalten Einreihungen von Waren, die gegenstandslos, nicht mehr relevant oder ungültig geworden sind, weil sich unter anderem Änderungen in…
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden eine Nomenklatur für Waren (nachstehend „Kombinierte Nomenklatur“ genannt) und die vertragsmäßigen Zollsätze des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.