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Eine Reihe von Gesetzgebungsakten im Bereich Agrar- und Fischereistatistik (im Folgenden „Gesetzgebungsakte“) übertragen der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger der Vorschriften dieser Gesetzgebungsakte. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen diese Durchführungsbefugnisse an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angepasst werden.
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse auf die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die…
Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Es ist Sache des Gesetzgebers, unter Beachtung aller im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) festgelegten Kriterien im Hinblick auf den…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, zur Änderung des Anhangs A dieser Verordnung gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit den Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.