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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft sind der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger der Vorschriften der genannten Verordnung übertragen worden. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen diese Durchführungsbefugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („der Vertrag“) angepasst werden.
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse auf die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Eine Reihe von Gesetzgebungsakten im Bereich Agrar- und Fischereistatistik (im Folgenden „Gesetzgebungsakte“) übertragen der Kommission Befugnisse zur…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit den Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98…
Zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.