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Was die Verordnung (EG) Nr. 217/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen Anforderungen Rechnung zu tragen, der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte in Bezug auf Änderungen der Listen in den Anhängen I, II, III und IV zu jener Verordnung bezüglich der Arten und der statistischen Fischereigebiete, aber auch der Beschreibung dieser Gebiete sowie in Bezug auf die Maßnahmen, Codes und Definitionen, die auf die Fischereitätigkeit, Fanggeräte, Schiffsgrößen und Fangmethoden angewandt werden, zu erlassen.
Was die Verordnung (EG) Nr. 216/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen…
Was die Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um technischen Entwicklungen und den internationalen…
Was die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung…
Was die Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen…
Was die Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Listen der Arten und der statistischen Fischereigebiete, die Beschreibungen dieser Gebiete sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.