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Es wird eine gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (im Folgenden „GMO“), errichtet.
Die GMO besteht aus Folgendem:
Berufsverbände;
Vermarktungsnormen;
Verbraucherinformation;
Wettbewerbsregeln;
Marktuntersuchung.
Die GMO wird bezüglich der externen Aspekte ergänzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1220/2012 des Rates sowie durch die Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Für die Durchführung der GMO kann eine finanzielle Unterstützung der Union gemäß eines künftig zu erlassenden Rechtsakts der Union zur Festlegung der Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Meeres- und Fischereipolitik im Zeitraum 2014-2020 gewährt werden.
die Verordnung (EU) 2016/794;
soll Folgendes sichergestellt werden:
der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003.
die Verordnungen (EU) Nr. 531/2012 und (EU) 2015/2120 sowie die Richtlinie 2014/53/EU.
Merkblätter mit wesentlichen Informationen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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