Erwägungsgrund 1 32018L1972
Die Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieser Richtlinien vorzunehmen.