Art. 10 Abs. 2 32003R1829Die Kommission prüft die Stellungnahme der Behörde so bald wie möglich. Alle geeigneten Maßnahmen werden gemäß Artikel 34 getroffen. Gegebenenfalls wird die…
Art. 22 Abs. 2 32003R1829Die Kommission prüft die Stellungnahme der Behörde so bald wie möglich. Alle geeigneten Maßnahmen werden gemäß Artikel 34 getroffen. Gegebenenfalls wird die…
Erwägungsgrund 55 32006L0123RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Diese Richtlinie sollte die Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt lassen, Genehmigungen nachträglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die…
Art. 12 Abs. 4 32004R1935Die Kommission prüft die Stellungnahme der Behörde unverzüglich und erstellt einen Entwurf der zu treffenden Einzelmaßnahme.
§ 26 Abs. 2 RettG NRWGesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn a) gegen Auflagen verstoßen wird oder b) das Unternehmen die ihm gesetzlich obliegenden…