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Der mit dem Beschluss 2005/629/EG der Kommission eingesetzte wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Fischereiausschuss (STECF für Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries) kann in Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung der biologischen Meeresschätze konsultiert werden, um die erforderliche Mithilfe hochqualifizierter Wissenschaftler, insbesondere hinsichtlich der Anwendung biologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und technischer Fachkenntnisse, sicherzustellen.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen, technischen…
Die Kommission konsultiert die zuständigen wissenschaftlichen Gremien. Der STECF wird gegebenenfalls zu Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung lebender…
Für Fälle, in denen die Risiken hoch sind und andere Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen werden können, sollte jedoch ein Gemeinschaftssystem für die…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 obliegt es dem Rat, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und insbesondere des…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 obliegt es dem Rat, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und insbesondere des…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.