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Seit dem 1. Januar 2013 wird ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen (im Folgenden „neues Protokoll“) vorläufig angewandt. Mit dem neuen Protokoll werden den Fischereifahrzeugen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern eingeräumt, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Republik Madagaskar unterliegen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem neuen Protokoll wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1258/2012 des Rates festgelegt.
Seit dem 16. Dezember 2012, dem Datum seiner Unterzeichnung, wird gemäß dem Beschluss 2012/827/EU des Rates ein neues Protokoll zur Festlegung der…
Am 10. Mai 2012 wurde zu diesem partnerschaftlichen Abkommen ein neues Protokoll (im Folgenden „neues Protokoll“) paraphiert. Das neue Protokoll räumt…
Am 19. Juni 2014 wurde ein neues Protokoll zum Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert. Mit dem Protokoll werden den Fischereifahrzeugen der Union…
Die Union hat mit der Republik Madagaskar über ein neues Protokoll verhandelt, das EU-Schiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die im Bereich der…
Am 9. Januar 2013 wurde ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen (im Folgenden „neues Protokoll“) paraphiert. Mit dem neuen Protokoll…
Am 15. Juni 2011 wurde zu diesem Partnerschaftsabkommen ein neues Protokoll (nachstehend „neues Protokoll“) paraphiert. Mit dem neuen Protokoll werden den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.