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Die Kommission hat den Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV in zahlreichen Entscheidungen und Beschlüssen näher ausgeführt. Sie hat ferner ihren Standpunkt zu dem De-minimis-Höchstbetrag, bis zu dem Artikel 107 Absatz 1 AEUV als nicht anwendbar angesehen werden kann, erläutert: zunächst in ihrer Mitteilung über De-minimis-Beihilfen und anschließend in der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission . Da für den Agrarsektor Sondervorschriften gelten und die Gefahr besteht, dass dort selbst kleine Beihilfebeträge die Tatbestandsmerkmale des Artikels 107 Absatz 1 AEUV erfüllen, wurde der Agrarsektor bzw. Teile desselben vom Geltungsbereich der genannten Verordnungen ausgenommen. Die Kommission hat bereits eine Reihe von Verordnungen mit Vorschriften über De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor verabschiedet, zuletzt die Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 . Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 ist es angebracht, diese Verordnung in einigen Punkten zu überarbeiten und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
"staatliche Beihilfen" Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV und für die Zwecke dieser Verordnung auch De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr.…
Die Kommission hat den Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV in zahlreichen Entscheidungen und Beschlüssen näher ausgeführt. Sie hat…
Im Falle eines Unternehmens, das sowohl in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist, sollte…
Staatliche Zuwendungen, die die Voraussetzungen des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) erfüllen, stellen…
Staatliche Zuwendungen, die die Voraussetzungen des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) erfüllen, stellen…
Im Falle eines Unternehmens, das sowohl in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch in anderen Bereichen tätig ist oder andere Tätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.