Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 sollten der Beihilfehöchstbetrag, den ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren erhalten darf, auf 15 000 EUR und die nationale Obergrenze auf 1 % des jährlichen Produktionswerts angehoben werden. Diese neuen Höchstbeträge stellen nach wie vor sicher, dass die einzelnen unter diese Verordnung fallenden Maßnahmen keine Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben und den Wettbewerb nicht verfälschen oder zu verfälschen drohen.
Was die Beihilfen für Lohnunternehmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 betrifft, so muss eine genaue Definition der…
Die Beihilfen für die Maßnahmen gemäß Artikel 15 sind auf einen Höchstbetrag von 3 000 EUR jährlich je Betrieb begrenzt. ABSCHNITT 4 Informations- und…
Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 50 000 EUR nicht…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können auf Betreiben der Kommission jedes Jahr 0,35 % des jährlichen Höchstbetrags für technische Unterstützung…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 kann der EGF auf Initiative der Kommission jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.