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VERORDNUNG (EU) Nr. 1414/2013 DES RATES vom 17. Dezember 2013 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2013 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
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