Erwägungsgrund 1 32010R0768VERORDNUNG (EU) Nr. 768/2010 DES RATES vom 26. August 2010 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Ländern außerhalb der Union Rechnung zu tragen und dementsprechend die Berichtigungskoeffizienten,…
Erwägungsgrund 1 32011R0964VERORDNUNG (EU) Nr. 964/2011 DES RATES vom 26. September 2011 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Ländern außerhalb der Union Rechnung zu tragen und dementsprechend die Berichtigungskoeffizienten,…
Erwägungsgrund 1 32013R0679VERORDNUNG (EU) Nr. 679/2013 DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 und mit Wirkung vom 1. Juli 2012 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Drittländern Rechnung zu tragen und dementsprechend die Berichtigungskoeffizienten, die vom 1.…
Erwägungsgrund 1 32009R0613VERORDNUNG (EG) Nr. 613/2009 DES RATES vom 6. Juli 2009 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2008 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Drittländern Rechnung zu tragen und folglich die Berichtigungskoeffizienten, die auf die in der…
Erwägungsgrund 1 32008R0624VERORDNUNG (EG) Nr. 624/2008 DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den beiden neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Drittländern Rechnung zu tragen und folglich die Berichtigungskoeffizienten, die auf die in der…
Erwägungsgrund 1 32007R0453VERORDNUNG (EG) Nr. 453/2007 DES RATES vom 25. April 2007 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2006 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den beiden neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Es ist angezeigt, der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Drittländern Rechnung zu tragen und folglich die Berichtigungskoeffizienten, die auf die in der…