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Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das Statut geändert wurde, werden die Dienst- und Versorgungsbezüge und die Ruhegehälter der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union in den Jahren 2013 und 2014 nicht aktualisiert. Diese Angleichung beschränkt sich auf die Beibehaltung der Kaufkraft an den verschiedenen Dienstorten für das Jahr 2013 —
Dementsprechend erfolgt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für einen Zeitraum von…
Dementsprechend erfolgt die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für einen Zeitraum von…
Mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden das Statut der Beamten der Europäischen Union und die…
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine Kaufkraftentwicklung parallel zu der Entwicklung für die nationalen Beamten der…
Mit Artikel 19 des Anhangs XIII des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.