Erwägungsgrund 1 32013R1416
Um für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Union die gleiche Kaufkraft unabhängig vom Ort ihrer Beschäftigung zu gewährleisten, sind die Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union im Rahmen der Überprüfung für 2013 anzugleichen.