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Alle Organe, die einzeln oder zusammen mit anderen auf der Grundlage von Vereinbarungen auf Dienststellenebene für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihrer eigenen Bediensteten oder anderer Mitarbeiter zuständig sind, und die Kommission in ihrer Eigenschaft als zentrale Stelle für die Verarbeitung sollten für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates Sorge tragen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt, sollte der Richtlinie 95/46/EG des…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung in…
Die nach nationalem Recht zuständige Behörde oder zuständigen Behörden sollte bzw. sollten als Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.