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Angesichts der bisher gesammelten Erfahrungen bei der Anwendung des Verfahrens zur Bestimmung der CO2-Emissionen von vervollständigten Fahrzeugen sowie der Überwachung dieser Emissionen ist es angebracht, das Verfahren zu überarbeiten und die Repräsentativität der CO2-Emissionen sowie die Wirksamkeit und Genauigkeit der Überwachung der CO2-Emissionen spätestens bis Ende 2016 zu überprüfen.
Die Kommission überprüft bis 31. Dezember 2012, ob die folgenden Emissionen reduziert werden müssen: Die Kommission übermittelt die Ergebnisse dieser…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 sollten die spezifischen CO2-Emissionen vervollständigter Fahrzeuge dem Hersteller des Basisfahrzeugs…
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte…
Zur Sicherstellung einer adäquaten und wirksamen Überwachung der Leistung der Fahrzeughersteller bei der Verringerung von CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU)…
Um die im realen Betrieb abgegebenen Emissionen einschließlich der Off-Cycle-Emissionen besser zu überwachen und die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher…
Spätestens am 31. Dezember 2026 legt die Kommission eine Bewertung vor, ob eine Überarbeitung dieser Richtlinie erforderlich ist, sowie gegebenenfalls einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.