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Da weder in den Richtlinien 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte und 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen noch in dieser Verordnung Anforderungen an Auslegung und Bau zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit von selbstfahrenden mobilen Maschinen und Geräten zum Einsatz insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt sind, sollte die Kommission den Harmonisierungsbedarf in Bezug auf die diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten beurteilen und zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit unter Berücksichtigung bestehender Rechtsvorschriften der Union die Vorlage einer legislativen Maßnahme prüfen.
Fahrzeuge oder Motoren für Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005…
Die Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Zur Klarstellung des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften über die Fahrzeugemissionen sollte die Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des…
Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen…
Hinsichtlich Motoren, die ursprünglich bereits nach der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der…
Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.