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Im Interesse größerer Rechtssicherheit für die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer ist es nach Artikel 51 Absatz 4 des Übereinkommens ferner notwendig, Fristen für die Einleitung einer Untersuchung sowie — im Bemühen um rasche Beschlussfassung — für den Erlass von Beschlüssen über die Zweckmäßigkeit von Schutzmaßnahmen festzulegen.
Im Interesse größerer Rechtssicherheit für die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer ist es nach Artikel 112 des Abkommens ferner notwendig, Fristen für die…
Damit die Rechtssicherheit der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer erhöht wird, ist es gemäß den Artikeln 3.2 und 3.3 des Abkommens ferner notwendig, für die…
Zur Gewährleistung einer raschen, effektiven und kohärenten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen ist es erforderlich, Fristen zu setzen.…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei der Durchführung des Verstoßverfahrens ist es notwendig, genaue Regeln für die Berechnung von Fristen und…
Im Einklang mit Artikel 51 des Übereinkommens sollten genaue Vorschriften für die Einleitung einer Untersuchung, den Zugang zu den zusammengetragenen…
Um eine wirksame Prüfung der Genehmigungsanträge zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung und Industrie in der Union zu steigern, sollte für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.