Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in Artikel 104 und 105 des Abkommens genannten Begriffe „bedeutende Schädigung“, „Gefahr einer bedeutenden Schädigung“ und „Übergangszeit“ sollten definiert werden.
Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“ in Artikel 3.5 des Abkommens sollten definiert werden.
Die in Artikel 48 des Übereinkommens genannten Begriffe „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“ sollten definiert werden.
„drohende bedeutende Schädigung“ eine bedeutende Schädigung, die eindeutig unmittelbar bevorsteht. Die Feststellung, dass eine drohende bedeutende Schädigung…
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck a) „Erzeugnis“ ein Erzeugnis mit Ursprung in der Union oder in einem zentralamerikanischen Land. Ein…
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck a) „Erzeugnis“ ein Erzeugnis mit Ursprung in der Union oder in Equador, Kolumbien oder Peru . Ein…
Schutzmaßnahmen sollten nur in dem Maße und nur so lange angewendet werden, wie dies zur Vermeidung einer bedeutenden Schädigung und für die Erleichterung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.