Erwägungsgrund 2 32016R0400
Diese Verhandlungen sind nunmehr abgeschlossen, und das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und wird seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet.