Verordnung (EU) Nr. 209/2013 der Kommission vom 11. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf mikrobiologische Kriterien für Sprossen und Probenahmevorschriften für Geflügelschlachtkörper und frisches Geflügelfleisch (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 16 32013R0209
Erwägungsgrund 16 32013R0209Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen