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Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 enthält die Lebensmittelsicherheitskriterien, die bestimmte Lebensmittelkategorien erfüllen müssen; dazu zählen Probenahmepläne, Referenzmethoden für die Analyse und Grenzwerte für Mikroorganismen bzw. ihre Toxine und Metaboliten. In diesem Kapitel sind auch die in Bezug auf Salmonella zu erfüllenden Lebensmittelsicherheitskriterien für Keimlinge aufgeführt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel werden die mikrobiologischen…
In Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind die bezüglich Listeria monocytogenes geltenden Lebensmittelsicherheitskriterien für bestimmte…
Im Interesse der Kohärenz der Unionsvorschriften sollten die in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 genannten spezifischen Anforderungen für…
Die Probenahmepläne für andere Lebensmittelsicherheitskriterien in Bezug auf Salmonella sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt. Sie haben sich als…
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel regelt die mikrobiologischen Kriterien…
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel regelt die mikrobiologischen Kriterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.