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Die Verordnung Nr. 1/1958 , einschließlich ihrer nachfolgenden Änderungen, legt die Amtssprachen der Organe der Europäischen Union fest.
Die Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische WirtschaftsgemeinschaftABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58 . Zuletzt…
„EU-Amtssprachen“ die Sprachen gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft .
Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sind auf das Amt anzuwenden.
Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft finden auf das Institut…
Die Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wird auf die in Artikel 34 der Satzung…
Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Union sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.