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Die Notwendigkeit, weiterhin einen Anreiz für die örtliche Milcherzeugung zu bieten, rechtfertigt die Nichtanwendung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in den französischen überseeischen Departements und auf Madeira. Diese Ausnahme sollte im Falle Madeiras auf 4 000 Tonnen begrenzt werden.
Die Regelung für die Überschussabgabe zulasten der Milcherzeuger gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gilt weder für die französischen überseeischen…
Ungeachtet von Artikel 120a Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen die in den Regionen Azoren und Madeira geernteten Weintrauben der…
Portugal kann auf die in den weit abgelegenen Regionen Azoren und Madeira verbrauchten Zigaretten, die von kleinen Erzeugern hergestellt werden, deren jeweilige…
Die Umstrukturierung des Milchsektors auf den Azoren ist noch nicht abgeschlossen. Um der großen Abhängigkeit der Azoren von der Milcherzeugung zusammen mit…
Die Erhaltung der Rebflächen, die auf Madeira und den Kanarischen Inseln die am weitesten verbreitete Kultur darstellen und für die Azoren von sehr großer…
Die Förderung der Kuhmilcherzeugung auf Madeira und Réunion hat insbesondere aufgrund der großen strukturellen Schwierigkeiten in diesem Sektor und seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.