Erwägungsgrund 26 32013R0228
In der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind die jährlichen Höchstbeträge für die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen festgelegt. Um der besonderen Umweltsituation bestimmter sehr empfindlicher Weidegebiete auf den Azoren und der Erhaltung des Landschaftsbildes, der biologischen Vielfalt und der traditionellen Merkmale der Landbaugebiete, vor allem der Terrassenkulturen auf Madeira und den Kanarischen Inseln, sowie der Erhaltung der Trockenmauern in den Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen, sollte für bestimmte Maßnahmen die Möglichkeit vorgesehen werden, diese Beträge bis auf das Doppelte anzuheben.