Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit Griechenland alle Elemente bei der Durchführung des Förderprogramms für das Vorjahr bewerten und der Kommission einen vollständigen jährlichen Bewertungsbericht vorlegen kann, empfiehlt es sich, den Zeitpunkt für die Vorlage dieses Berichts vom 30. Juni auf den 30. September des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres zu verschieben.
Griechenland legt der Kommission bis spätestens 30. September jeden Jahres einen Bericht über die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen…
Spätestens am 24. Dezember 2030 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit…
Jeder Mitgliedstaat unterbreitet der Kommission spätestens am 30. Juni des Jahres nach dem Berichtszeitraum seine Jahresberichte in elektronischer Form. In…
Die Kommission sollte innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage aller Maßnahmenprogramme, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, einen ersten Bewertungsbericht über…
Jeder Mitgliedstaat erstattet der Kommission zunächst im Abstand von drei Jahren Bericht; der erste Bericht ist spätestens bis 30. Juni 2012 vorzulegen. Nach…
Bis zum 31. Dezember 2016 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.