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Calciumsalze der Orthophosphorsäure, einschließlich Tricalciumphosphat, sind Mineralstoffe, die gemäß Anhang III der Richtlinie 2006/141/EG zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugelassen sind. Die Zulassung der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung wirft somit keine Sicherheitsbedenken auf, sofern die Gesamtmengen an Calcium und Phosphor die in der genannten Richtlinie festgelegten Grenzwerte für diese beiden Mineralstoffe und das Verhältnis Calcium/Phosphor nicht überschreiten.
Die Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sollte daher…
Am 19. Juni 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat am 7. Juni 1996 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 341 (iii) folgende Fassung: „E 341 (iii)…
Da die Zulassung der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung…
Bei Tafelwasser nach der Kategorie 14.1.1 sind nur Phosphorsäure und Phosphate als Zusatzstoffe erlaubt. Da mit dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.