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Im Rahmen der Bestimmungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) über die Erhaltung des Atlantischen Schwertfischs kann die Union bis zu 200 Tonnen Schwertfischfänge aus dem Bewirtschaftungsgebiet Nordatlantik auf ihre nicht ausgeschöpfte Schwertfischquote für den Südatlantik anrechnen. Die Union kann außerdem bis zu 200 Tonnen Schwertfischfänge aus dem Bewirtschaftungsgebiet Südatlantik auf ihre nicht ausgeschöpfte Schwertfischquote für den Nordatlantik anrechnen. Diese Bestimmungen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Altantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2010 Übersichten angenommen, denen zu…
Auf ihrer Jahrestagung 2011 hat die Internationale Kommission für die Erhaltung des Atlantischen Thunfischs (ICCAT) die Übereinstimmungstabellen mit den…
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Altantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2009 Übersichten angenommen, denen zu…
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2007 die Quoten und die geänderten Quoten…
Nach dem Ergebnis der Konsultationen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung von Makrele, Blauem Wittling, Skandinavischem Atlantikhering und…
Nach den Konsultationen zwischen den Küstenstaaten über die Bewirtschaftung von Makrele, Blauem Wittling, Skandinavischem Atlantikhering und Nordsee-Schellfisch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.